Initial Margin: Mehr Zeit zur Vorbereitung

Die Entscheidung, die vollständige Umsetzung der Margin-Anforderungen für nicht zentral geclearte Derivate aufzuschieben, ist von der Branche positiv aufgenommen worden. Dieser Schritt vermeidet nicht nur Hektik und Zeitdruck, sondern bietet den Unternehmen auch die Gelegenheit, ihren Ansatz in Bezug auf Derivate zu überdenken.

Willkommener Aufschub

Im Juli 2019 einigten sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) auf eine einjährige Verlängerung der letzten Umsetzungsphase bezüglich der Initial-Margin („IM“)-Anforderungen für nicht zentral geclearte Derivate. Diese Anforderungen sollen systemische Risiken im Zusammenhang mit außerbörslichen (OTC) Derivatemärkten verringern sowie angemessene Anreize für Unternehmen für ein zentrales Clearing schaffen. Gleichzeitig gilt es, die Liquiditätsauswirkungen der Anforderungen insgesamt zu steuern.

Im Rahmen dieser verlängerten Frist gelten die Anforderungen ab dem 1. September 2021 für betroffene Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtnominalbetrag an nicht zentral geclearten Derivaten von mehr als 8 Mrd. EUR (Unternehmen der Phase 6). Für Firmen der Phase 5 bleibt der Termin 1. September 2020 bestehen, wobei die Schwelle auf 50 Mrd. EUR angehoben wurde.

David Beatrix, Head of Product – Collateral Access bei BNP Paribas Securities Services, bezeichnet diesen Aufschub als sinnvolle Reaktion auf Bedenken, dass insbesondere die Unternehmen auf der Kaufseite derzeit nicht auf die Auswirkungen der neuen Regeln vorbereitet sind.

Auslöser für diese Reform ist der Wunsch, von dem Prinzip, dass die nicht ausfallende Partei bezahlt („survivor pays“) Abstand zu nehmen und dazu überzugehen, dass die ausfallende Partei bezahlt („defaulter pays“). So soll vermieden werden, dass Unternehmen zum Auffangen von Verlusten, die durch den Konkurs der Gegenpartei entstehen, ihr eigenes Kapital einsetzen. Ein weiterer Effekt ist, dass dadurch auch das zentrale Clearing gefördert wird,

erklärt er.

„Der Baseler Ausschuss und die IOSCO haben erkannt, dass es bei der Erfüllung der neuen Regeln zur Initial Margin (IM) nicht einfach darum geht, den Prozess zur Variation Margin (VM) zu übernehmen bzw. anzupassen. Es handelt sich vielmehr um einen neuen Prozess mit einer steilen Lernkurve.“

Die Margin-Anforderungen für nicht zentral geclearte Derivate sind in Nordamerika, Europa und im Asien-Pazifik-Raum weitgehend einheitlich, wobei es aber Nuancen in Bezug auf Ausnahmen gibt. So fallen Aktienoptionen bei den US-Regelungen nicht in den Geltungsbereich der Margin-Anforderungen; in der Europäischen Union waren sie hingegen nur bis zum 4. Januar 2020 ausgenommen.

Wer ist betroffen?

Auf der Kaufseite dürften sich die Änderungen laut David Beatrix am stärksten auf die Asset Owner (insbesondere Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds und Staatsfonds) auswirken, bedingt durch die Größe ihrer Derivate-Positionen und deren Konsolidierung in einer einzelnen Entität. Asset Manager sind nur dann betroffen, wenn sie Mandatsträger von Asset Ownern sind oder Fonds verwalten, die OTC-Derivate über der Schwelle von 8 Mrd. EUR einsetzen – was nach wie vor selten der Fall ist.

Wenn Asset Owner die Verwaltung ihrer Vermögenswerte delegieren – in der Regel verteilt auf mehrere Manager – kommt hinzu, dass sie auch oft die Middle- und Back-Office-Funktionen übertragen. Dies kann die Berechnung der Initial Margin aufgrund der möglichen Fragmentierung der Berechnungen durch mehrere Manager erschweren.

Wir haben dieses Thema bereits mit Kunden besprochen, die gerne das Verfahren reproduzieren wollen, das sie bereits bei der Variation Margin anwenden, sprich: sie wollen es ihren Investment Managern überlassen, die Variation Margin unabhängig voneinander zu steuern,

so Beatrix weiter.

„Bei der Variation Margin funktioniert das gut, da die Zahlen additiv zu sehen sind. Bei der Initial Margin handelt es sich jedoch um eine risikobasierte Berechnung, daher kann eine Fragmentierung des Kalkulationsprozesses bei Kumulierung über mehrere Asset Manager zu höheren Initial Margin-Beträgen führen.“

Sicherheitenoptimierung

Ein weiteres Thema, bei dem wir  unsere Kunden beraten können, ist die Optimierung von Sicherheiten. Der Markt ist insgesamt auf Wertpapiere als Sicherheiten konzentriert, doch viele Firmen der Phase 5 und 6 verfügen nicht unbedingt über hohe Volumina dieser Vermögenswerte, besitzen also möglicherweise Wertpapiere, die von einer Gegenpartei als ungeeignet betrachtet werden.

Jérôme Blais, Head of Business Development and Client Solution, Bereich Triparty Collateral bei BNP Paribas Securities Services, stellt fest, dass Barmittel nach den Regelungen zwar zulässig sind, die Gegenparteien es aber vorziehen, keine Barmittel in den Büchern ihrer Verwahrstelle bzw. Ihres Custodians zu belassen.

„Wir arbeiten mit den Unternehmen zusammen, um Verwahrstellen- und Verwahrdienstleistungen sowie die Sicherheitenverwaltung mit der Sicherheitentransformation zu kombinieren“,

erklärt er.

„Das bedeutet, dass Kunden, die erstklassige liquide Vermögenswerte benötigen, unseren Handelsabteilungen einen Auftrag erteilen können, um weniger liquide bzw. weniger gut bewertete Vermögenswerte in erstklassige Vermögenswerte umzuwandeln, die dann an ihre Gegenparteien übertragen werden.“

Außerdem unterstützen wir diejenigen Unternehmen, für die eine vollständige Umsetzung der Initial-Margin-Regeln eine Herausforderung darstellt, indem wir die Beträge für die Initial Margin anhand von Branchenstandards berechnen und eine Konnektivität zu Marktressourcen herstellen, die für die Margin- und Portfolio-Abstimmung wichtig sind,

so Beatrix.

Sparringpartner

Laut Jérôme Blais schätzen Firmen sein Team zunehmend als Sparringpartner, bei dem sie Ideen testen können.

Wir haben in diesem Jahr immer mehr Zeit damit verbracht, Kunden bei der Ermittlung des effizientesten Modells für ihr spezifisches Geschäft zu unterstützen, ob es sich dabei um eine Tri-Party-Lösung, den Einsatz eines externen Partners für die Sicherheitenverwaltung oder die Entwicklung eines eigenen Systems handelt,

kommentiert er.

Aus diesem Grund haben wir auch die strategische Entscheidung getroffen, in einen Tri-Party-Collateral Management Service zu investieren, der das fünfte globale Angebot auf dem Markt darstellt,

fügt Blais hinzu.

„Das war ein logischer Schritt wenn man bedenkt, dass in Europa der Tri-Party-Bereich inzwischen mehr als 95 % des Initial-Margin-Volumens ausmacht.“

Bedenken der Kritiker

Die neuen Margin-Anforderungen sind natürlich nicht nur auf Zustimmung gestoßen.

Die Zielsetzung ist zwar lobenswert, es wurden aber die Forderungen zur Anhebung der Schwellen nicht berücksichtigt, die verhindern sollten, dass derart viele Kontrahenten den Margin-Anforderungen unterliegen,

erklärt Blais.

Zudem bestehen Bedenken im Hinblick auf die mögliche zukünftige Behandlung von Währungsswaps. Der Baseler Ausschuss und die IOSCO wollen die Risiken prüfen, die dadurch entstehen, dass feste physisch abgewickelte Währungstransaktionen im Zusammenhang mit dem Austausch von Kapital bei Währungsswaps nicht den IM-Anforderungen unterworfen sind.

Dazu kommt der Kostenfaktor. Die Kaufseite wählt zur Absicherung von Risiken oft eine direktionale Position oder nimmt so eine spezifische Haltung zu bestimmten Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten ein, woraus sich erhebliche IM-Werte ergeben könnten. Infolgedessen impliziert eine verbuchte Sicherheit in vielen Fällen Netto-Finanzierungskosten, die nicht mit den erhaltenen Sicherheiten kompensiert werden können, da letztere grundsätzlich nicht wiederverwendbar sind.

Branchenstandard

Die Branche hat sich größtenteils für den Einsatz des Standard Initial Margin Model (SIMM) entschieden, da dieses eine Risikoaufrechnung berücksichtigt – ein wichtiger Faktor für Banken und auch für die Branche insgesamt. Das bedeutet, dass bei einem marktrisikoneutralen Portfolio die Initial-Margin-Werte niedriger ausfallen, was die Finanzierungskosten minimiert,

kommentiert Beatrix.

Er spricht auch die Tatsache an, dass Unternehmen die Gelegenheit nutzen, um die Auswahl ihrer Dienstleister auf den Prüfstand zu stellen.

Sie haben möglicherweise erkannt, dass es Gründe für eine strategische Überprüfung ihres Servicemodells gibt sowie dafür, einen strafferen Ansatz bezüglich der gesamten Dienstleistungspalette zu verfolgen.

Auch wenn die schrittweise Einführung der letzten Stufe der neuen Margin-Regelung übereilte Umsetzungen reduzieren dürfte, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Firmen auf der Kaufseite ihre Compliance-Planung auch weiterhin konsequent vorantreiben. Eine Neuausrichtung der Derivate-Aktivitäten geschieht nicht über Nacht, sie erfordert vielmehr eine monatelange sorgfältige Planung.

Worin unterschieden sich Initial Margin und Variation Margin?

Die Variation Margin (VM) deckt das aktuelle Engagement ab und wird anhand des Barwerts der Derivate ermittelt (Bewertungsmethode Mark-to-Market oder Mark-to-Model). Die Initial Margin deckt dagegen potenzielle Verluste im erwarteten Zeitraum zwischen dem letzten Austausch der VM und der Liquidierung von Positionen bei Ausfall einer Gegenpartei ab und ist eine auf dem Marktrisiko basierende Berechnung.

Tri-party

Ein Tri-Party-Sicherheitenverwalter ist spezialisiert auf das Sicherheitenmanagement und steuert die Besicherung von Engagements, die sich aus Principal-Transaktionen zwischen Gegenparteien ergeben. Zu diesen Transaktionen zählen die Wertpapierleihe, Wertpapierpensionsgeschäfte (Repos) und OTC-Derivate.

Weitere Informationen:
  • Co-developing a predictive collateral coverage solution
  • Triparty collateral management opens new horizons
  • Initial margin for non-cleared derivatives: getting ready for the next phase