Ausgelagerte Lösungen für das Screening von Anlagen können Asset Manager dabei unterstützen, einen Prozess zur Einhaltung von ESG-Kriterien zu implementieren, der top aktuell ist, mit ihren Anforderungen an die Überwachung mitwachsen kann, sowie ihnen bei der erfolgreichen Anpassung an die nächste Phase der SFDR hilft.
Das exponentielle Wachstum von Anlagen in den Bereichen ESG und Nachhaltigkeit zeigt keine Anzeichen einer Abkühlung. Nahezu die Hälfte des globalen verwalteten Vermögens ist inzwischen auf ein Netto-Null-Emissionsziel ausgerichtet. Laut Bloomberg-Prognose könnte bis 2025 die Marke von USD 53 Billionen überschritten werden. In den letzten zehn Jahren sind dem Trendreport 2022 des Sustainability Institute zufolge Vermögenswerte in Höhe von insgesamt über USD 3 Billionen von Private-Capital-Fonds aufgebracht worden, die ESG-Prinzipien berücksichtigen.
Allerdings ist es für Unternehmen nicht einfach, die tatsächlichen ESG-Kriterien unterschiedlicher Fonds präzise zu bewerten – was durch die uneinheitlichen Kennzeichnungspraktiken im ESG-Bereich zusätzlich erschwert wird.
Europaweit warten die einzelnen Mitgliedsstaaten mit eigenen Varianten auf, wobei EU-Fonds aus mindestens neun ESG-Labels auswählen können. Die den Labels zugrundeliegenden Kriterien kombinieren objektive Standards (üblicherweise in Form von Branchenausschlüssen oder -beschränkungen) mit subjektiven Kriterien, darunter ESG-Praktiken, interne Kontrollen sowie Leitlinien zur Ausübung von Stimmrechten. Die Anwendung dieser subjektiven Kriterien, die auf den Interpretationen einzelner Asset Manager beruhen, hat in der Branche zu Bedenken bezüglich der Konsistenz der Kennzeichnung und der Möglichkeit irreführender Behauptungen seitens der Asset Manager geführt.
Zur Verringerung dieses „Greenwashing“-Risikos und zur Schaffung einheitlicherer Rahmenbedingungen führen Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden weltweit strenge Maßnahmen für Offenlegung, Screening und Berichterstattung ein.
SFDR: Greenwasher müssen draußen bleiben
Die EU verfolgt beim Thema Greenwashing eine besonders harte Linie. Die SFDR, die im März 2021 in Kraft trat, soll die nachhaltigkeitsbezogene Kennzeichnung der EU-Fondsbranche einheitlich und vergleichbar machen und somit für mehr Transparenz bei der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten sorgen. Gemäß den Anforderungen der „Stufe 1“ der neuen Verordnung unterliegen Asset Manager im Hinblick auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen bereits den Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene. Die detaillierteren Anforderungen der „Stufe 2“, in denen die von den Finanzmarktteilnehmern anzuwendenden regulatorischen technischen Standards festgelegt sind, wurden am 25. Juli 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 1. Januar 2023.
Im Rahmen der SFDR müssen Asset Manager ihre Fonds in drei Kategorien einteilen:
- „Dunkelgrüne“ Fonds (Artikel 9) haben nachhaltiges Investieren zum Ziel.
- „Hellgrüne“ Fonds (Artikel 8) bewerben Umwelt- und/oder Sozialmerkmale.
- „Graue“ Fonds (Artikel 6) haben keine Verpflichtung zur Nachhaltigkeit im Anlageprozess und keine Ausschlüsse im Portfolio.
Die verschärften Offenlegungspflichten für hellgrüne und dunkelgrüne Fonds setzen die Messlatte für das ESG-Scoring von Investmentgesellschaften deutlich höher an.
Die ausgelagerte Anlagegrenzprüfung spielt eine immer wichtigere Rolle
Zunehmend müssen sowohl Asset Owner als auch Asset Manager ihre Portfolios auf die Einhaltung der maßgeblichen Nachhaltigkeits- oder ESG-Kriterien hin überprüfen. Während aber das negative Screening bereits seit vielen Jahren etabliert ist, steckt das ESG-Scoring für Offenlegungszwecke noch in den Kinderschuhen. In unserer Globalen ESG Befragung gaben über 70 % der Unternehmen an, erst in den letzten zwei Jahren ein ESG-Scoring eingeführt zu haben. Genau hier können Lösungen für die Anlagegrenzprüfung eine wertvolle Hilfe sein.
Fondsklassifizierung und Kriterien
Wie können Asset Manager nachweisen, dass ein Produkt nach Artikel 8 oder 9 der SFDR eingestuft werden soll? Eine ausgelagerte Anlagegrenzprüfung kann dem Asset Owner, der Aufsichtsbehörde und den Anlegern die unabhängige Bestätigung der Einstufung und der Kriterien bieten.
Egal ob ein Fonds die Einhaltung der SFDR oder aber der von einzelnen EU-Mitgliedstaaten bereits vergebenen ESG-bezogenen Fondslabel bestätigen möchte, kann der Überwachungsprozess um neue Regeln zur Prüfung der zusätzlichen ESG-Kriterien erweitert werden. So lassen sich z. B. Kennzahlen zum CO2-Ausstoß auf Vermögenswert- und Portfolioebene überwachen, um zu bestätigen, dass der Fonds seine Ziele erreicht sowie um die Ausrichtung eines Portfolios an der EU-Taxonomie zu kontrollieren. Zur Überwachung der spezifischen Kriterien für Labels und zur Bestätigung der Einhaltung der Benchmark eines Fonds können Regelkarten entwickelt werden.
Unabhängige Bestätigung
Es ist unerlässlich, dass die den ESG-Labels zugrundeliegenden Regeln für die Anlagegrenzprüfung angemessen sind und regelmäßig kontrolliert werden. Institutionelle Anleger benötigen eine unabhängige Bestätigung, dass die Kriterien für die Vergabe der Labels erfüllt werden, z. B. Branchenausschlüsse oder der Ausschluss von Unternehmen, die an verbotenen Aktivitäten beteiligt sind.
Die meisten Asset Manager entwickeln ihr eigenes ESG-Scoring auf der Grundlage enormer Mengen an Rohdaten. Asset Owner möchten sicherstellen, dass der Asset Manager auch tut was er zusagt und fordern u. U. deutlich strengere Kontrollen in ihren ESG-Portfolios. Indem sie auf unabhängige Überprüfungen und Datenquellen Dritter setzen, können sie sicherstellen, dass ihre ESG-bezogenen Anlagerichtlinien strikt eingehalten werden und so das Risiko des „Greenwashing“ mindern.
Die externe unabhängige Validierung von Nichtfinanz-Prozessen, Kontrollen und Datenoutputs unterstützt Asset Manager auch dabei, Vertrauen bei Anlegern aufzubauen und ihre Produkte von denen anderer Asset Manager abzugrenzen, die bei ihren Produkten lediglich interne oder eingeschränkte Screening-Prozesse einsetzen.
Skalierbarkeit und Fachkompetenz
Auch wenn die technischen Regulierungsstandards der Stufe 2 der SFDR erst ab dem 1. Januar 2023 gelten, mussten Marktteilnehmer die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bereits bis zum 31. Dezember 2022 berücksichtigen bzw. Informationen darüber bis zum 30. Juni 2022 veröffentlichen. Darüber hinaus ist der Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 der erste Referenzzeitraum für die Berichterstattung. Dies bedeutet, dass Unternehmen heute schon über angemessene Screening-Methoden verfügen, die relevanten Angaben machen und die Einhaltung der korrekten Einstufung und Kennzeichnung sicherstellen müssen.
Viele Unternehmen haben jedoch keine hausinternen Teams mit dem notwendigen Spezialwissen, um anspruchsvolle ESG-Kriterien in die Anlagegrenzprüfung einzubeziehen. Erforderlich für das Screening und die Überwachung von ESG-Kriterien sind eine Look-through-Funktionalität, Daten und die technische Fachkompetenz zur Durchführung von Überprüfungen auf Portfolio-, Fonds- und Unternehmensebene zur Ermittlung des Exposure der zugrundeliegenden Vermögenswerte. Ein externer Anbieter für die Anlagegrenzprüfung hingegen kann große Teams mit Compliance-Spezialisten und weiteren ESG-Experten sowie die technischen Möglichkeiten und Systeme zur Integration komplexer ESG-Faktoren in die Überwachungsabläufe zur Verfügung stellen.
Mehr als Compliance: proaktiv statt reaktiv
Die Anlagegrenzprüfung ist traditionell eine reaktive Dienstleistung: Asset Manager werden über Verstöße informiert, sobald Portfoliokriterien verletzt wurden, und es werden Korrekturmaßnahmen empfohlen. Als Antwort auf die steigenden Anforderungen der SFDR und der Anleger entwickelt sich diese Dienstleistung nun weiter, um künftig eine proaktivere Rolle einnehmen zu können. So arbeiten wir mit Unternehmen zusammen, um die Anzahl der Verstöße durch ein Frühwarnsystem zu reduzieren. Hat eine Firma beispielsweise ein Limit von 5 % für Vermögenswerte mit Kohlenstoffbelastung, kann unsere Lösung bei 4 % eine Warnung auslösen, damit der Kunde die Möglichkeit hat, rechtzeitig die Anlageentscheidungen zu ändern und einen Verstoß zu vermeiden.
Aufbau der ESG-Compliance-Kompetenz der Zukunft
Das Anlegerinteresse an ESG-Fonds wird noch steigen und damit auch die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen und Investoren vor potenziellen unseriösen Verkaufspraktiken zu schützen. Anbieter für die Anlagegrenzprüfung werden somit zunehmend zu unverzichtbaren Partnern für die Investmentbranche, indem sie dabei helfen, Vertrauen bei den Anlegern aufzubauen bzw. zu gewährleisten, dass ESG-Fonds im Einklang mit den Vorschriften gestaltet werden.
Unsere Lösungen im Bereich ESG und Anlagegrenzprüfung
- Securities Services, BNP Paribas, führt die Anlagegrenzprüfung an 17 Standorten für Kundenvermögen in Höhe von über EUR 2,2 Billionen durch[1]. Dabei setzen wir ein spezielles unternehmenseigenes System ein, das Überwachungsprozesse für eine Vielzahl von Fondsarten unterstützt, darunter OGAW, alternative Investmentfonds sowie Fonds und Mandate gemäß dem US-amerikanischen Investment Company Act von 1940.
- Wir haben als erster globaler Custodian die Principles for Responsible Investment der UN (PRI) unterzeichnet und uns dazu verpflichtet, einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt auszuüben. Dies erreichen wir, indem wir gemeinsam mit unseren Kunden, der Gesellschaft und unseren Mitarbeitern Maßnahmen ergreifen, die für die Zukunft von entscheidender Bedeutung sind: wirtschaftliche Entwicklung, Umweltschutz und Energiewende, soziale Inklusion.
[1] Eigene Zahlen, 2021