CSDR REFIT-Initiative: Das Wichtigste im Überblick

Die Europäische Kommission hat am 16. März 2022 einen Vorschlag zur Überprüfung der Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der CSDR im Rahmen des REFIT-Programms (Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung der Europäischen Kommission) vorgeschlagen, um die Anwendung der Verordnung zu vereinfachen und Änderungen einzuführen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erleichtern.

Für unsere Kunden hat die CSDR eine Vielzahl von Auswirkungen. Diese lassen sich grob einteilen in die Themenbereiche erweiterte Anforderungen an Zentralverwahrer, internalisierte Abwicklungsmeldungen und Abwicklungsdisziplin.

Abwicklungsdisziplin (SDR)

Die Einführung der SDR ist nicht gerade glatt gelaufen:

  • sie wurde wegen der Coronapandemie bis zum 1. Februar 2022 aufgeschoben,
  • die Buy-in-Pflicht wurde im Dezember 2021 vom Sanktionsmechanismus abgekoppelt, um ihre Anwendung verschieben zu können (wobei der Zeitplan noch nicht feststeht),
  • am 16. März 2022 wurde von der Europäischen Kommission eine REFIT-Initiative für die CSDR vorgeschlagen, mit der ein neuer Rahmen für die Abwicklungsdisziplin geschaffen werden soll.

Die SDR betrifft alle Marktteilnehmer. Dabei ist die Abwicklungseffizienz der Schlüssel zur Erfüllung der SDR-Anforderungen in der derzeitigen oder noch zu diskutierenden REFIT-Version.

Mit der Abwicklungsdisziplin sollten einige Aspekte des Abwicklungszyklus harmonisiert und neue Regeln für Strafzahlungen und Buy-ins eingeführt werden. Von der SDR betroffen sind Handelspartner, zentrale Gegenparteien (Central Counterparties – CCPs) sowie Handelsplätze. Auch wenn die Buy-in-Pflicht im Februar 2022 nicht in Kraft getreten ist, müssen die Maßnahmen in Bezug auf Strafzahlungen für fehlgeschlagene Abwicklungen umgesetzt werden. Dabei haben sich die Maßnahmen seit ihrem Inkrafttreten am 1. Februar 2022 als schwierig zu implementieren erwiesen.

Die CSDR-REFIT-Initiative

Eine REFIT-Überprüfung der CSDR würde folgende Änderungen mit sich bringen:

  • Passporting-Mechanismus mit vereinfachten Anforderungen für CSDs und Behörden,
  • Kollegien der Aufsichtsbehörden zur Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Konvergenz,
  • Überprüfung der Schwellenwerte unter denen CSDs bankartige Nebendienstleistungen erbringen können,
  • Überprüfung des Anwendungsbereichs und der Mechanismen der mit Artikel 7 eingeführten Abwicklungsdisziplin, um angemessener und verhältnismäßiger auf fehlgeschlagene Abwicklungen reagieren zu können.

Aussetzung der Buy-in-Pflicht

Die Aussetzung der aktuellen Buy-in-Pflicht soll zusammen mit der REFIT-Regelung geprüft werden, die folgende Vorschläge beinhaltet:

  • überarbeiteter Anwendungsbereich, der Maßnahmen zur Abwicklungsdisziplin auf Transaktionen ausschließt, an denen nicht zwei Handelspartner beteiligt sind,
  • zweistufiger Ansatz, damit Sanktionen für Abwicklungseffizienz greifen können, bevor die Einführung der Buy-in-Pflicht in Betracht gezogen wird,
  • mögliche Anwendung, die sich auf eine Reihe von „Finanzinstrumenten“ oder „Transaktionskategorien“ beschränkt und von Benchmark-Überprüfungen mit Märkten in Drittländern und Auswirkungen auf die Finanzstabilität abhängt,
  • Einführung eines Weitergabe-Mechanismus.

Einschätzung von BNP Paribas Securities Services

Die europäische Finanzbranche setzt sich schon seit langem für eine Streichung oder grundlegende Überarbeitung der Buy-in-Pflicht ein und verweist dabei auf die potenzielle operative Komplexität, Ineffizienz und den Verwaltungsaufwand einer solchen Maßnahme.

Der von der Kommission mit dieser CSDR-REFIT-Initiative vorgelegte Vorschlag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Vor einer Endfassung muss er jedoch noch mit den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament abgestimmt werden.

Die bei der Umsetzung der Sanktionen im Februar 2022 beobachteten Schwierigkeiten und ihre Auswirkungen im Laufe der Zeit werden den politischen Entscheidungsträgern bei der Bewertung der Kosten und des Nutzens etwaiger zusätzlicher Maßnahmen bei der Abwicklungsdisziplin sicherlich als wichtiges Feedback dienen.